Volle gerichtliche Kontrolle: Diskriminierung aufgrund der Religion
Problempunkt
Die Klägerin bewarb sich im November 2012 auf eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk. Voraussetzung für die dortige Tätigkeit war laut Stellenausschreibung die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland angehörenden Kirche. Die Klägerin war konfessionslos und bewarb sich auf die ausgeschriebene Stelle, wurde jedoch nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eingestellt wurde letztlich ein Kandidat, der in seiner Bewerbung angegeben hatte, er sei ein „in der Berliner Landeskirche sozialisierter evangelischer Christ“.
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Dr. Susanne Giesecke

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Das Erfordernis, dass Bewerber für eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören müssen, hat wirksam gerichtlich
Problempunkt
In dem Verfahren hatten sich die Richter mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Feiertag mit eindeutigem konfessionellen Bezug
Problempunkt
Die Klägerin hatte sich auf eine Stellenanzeige des für Hamburg zuständigen Landesverbands des Diakonischen Werks der Evangelischen
Problempunkt
Die Parteien stritten über den Bestand des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die Beklagte hatte dem Kläger mitgeteilt
Problempunkt
Die Klägerin war als Alltagsbegleiterin bei einem kirchlichen Arbeitgeber angestellt, welcher Mitglied im Diakonisches Werk
Problempunkt
Die Parteien streiten über Annahmeverzugslohn. Die Arbeitnehmerin ist bei der Arbeitgeberin seit 1996 angestellt, zuletzt als