Volle gerichtliche Kontrolle: Diskriminierung aufgrund der Religion
Problempunkt
Die Klägerin bewarb sich im November 2012 auf eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk. Voraussetzung für die dortige Tätigkeit war laut Stellenausschreibung die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland angehörenden Kirche. Die Klägerin war konfessionslos und bewarb sich auf die ausgeschriebene Stelle, wurde jedoch nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eingestellt wurde letztlich ein Kandidat, der in seiner Bewerbung angegeben hatte, er sei ein „in der Berliner Landeskirche sozialisierter evangelischer Christ“.
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Dr. Susanne Giesecke
· Artikel im Heft ·
Einführung
Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht gibt es seit der Etablierung eigener arbeitsrechtlicher Regelungen und Strukturen. Im
Problempunkt
Die Klägerin ist Diplom-Informatikerin und bewarb sich als Quereinsteigerin für den Beruf der Lehrerin bei dem beklagten
In Deutschland ist der Sonntag traditionell ein Ruhetag. Doch wie sinnvoll ist es, dass die Arbeit standardmäßig ruht und die meisten Geschäfte
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Die 1968 geborene Klägerin bewarb sich ohne
Noch kein Ende des Gender Pay Gap
Obwohl der Gender Pay Gap seit einigen Jahren ein sehr präsentes Thema ist und das
Die passenden Kandidaten finden
Schon im ersten Schritt – der Suche nach passenden Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden