Volle gerichtliche Kontrolle: Diskriminierung aufgrund der Religion

§§ 9 Abs. 1, 15 Abs. 2 AGG; Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78; Art. 17 AEUV

Kirchliche Arbeitgeber können sich darauf berufen, dass eine bestimmte Konfession Voraussetzung für eine bestimmte Tätigkeit ist; allerdings unterliegt dies der vollen gerichtlichen Kontrolle.

(Leitsatz der Bearbeiterin)

EuGH, Urteil vom 17.4.2018 – C-414/16

1106
Bild: Erwin-Wodicka / stock.adobe.com
Bild: Erwin-Wodicka / stock.adobe.com

Problempunkt

Die Klägerin bewarb sich im November 2012 auf eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk. Voraussetzung für die dortige Tätigkeit war laut Stellenausschreibung die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland angehörenden Kirche. Die Klägerin war konfessionslos und bewarb sich auf die ausgeschriebene Stelle, wurde jedoch nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eingestellt wurde letztlich ein Kandidat, der in seiner Bewerbung angegeben hatte, er sei ein „in der Berliner Landeskirche sozialisierter evangelischer Christ“.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Susanne Giesecke

Eversheds Sutherland (Germany) LLP, München

· Artikel im Heft ·

Volle gerichtliche Kontrolle: Diskriminierung aufgrund der Religion
Seite 486
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Einführung

Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht gibt es seit der Etablierung eigener arbeitsrechtlicher Regelungen und Strukturen. Im

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin ist Diplom-Informatikerin und bewarb sich als Quereinsteigerin für den Beruf der Lehrerin bei dem beklagten

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In Deutschland ist der Sonntag traditionell ein Ruhetag. Doch wie sinnvoll ist es, dass die Arbeit standardmäßig ruht und die meisten Geschäfte

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Die 1968 geborene Klägerin bewarb sich ohne

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Noch kein Ende des Gender Pay Gap

Obwohl der Gender Pay Gap seit einigen Jahren ein sehr präsentes Thema ist und das

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die passenden Kandidaten finden

Schon im ersten Schritt – der Suche nach passenden Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden