Wann verfällt Urlaub, wenn der Arbeitgeber keine Hinweise erteilt?

§ 7 Abs. 3 BUrlG

Der EuGH wird ersucht, eine Vorabentscheidung zur Auslegung des Unionsrechts über die Frage zu treffen, ob der gesetzliche Jahresurlaub auch dann 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfällt, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Urlaubsjahr aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung derart gehindert wurde, dass er vollständig erwerbsgemindert und langandauernd außerstande war, Urlaub anzutreten, obwohl der Arbeitgeber gegen seine Mitwirkungs- und Hinweispflichten verstoßen hat.

(Vorlagefrage des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 7.7.2020 – 9 AZR 245/19 (A)

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Bild: GaToR-GFX/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der schwerbehinderte Kläger ist langjährig bei der Beklagten beschäftigt. Seit Dezember 2014 ist er vollständig erwerbsgemindert und bezieht eine entsprechende Rente, welche zuletzt bis August 2019 verlängert wurde. Die Parteien streiten über den Verfall des Erholungsurlaubs aus dem Jahre 2014.

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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

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Wann verfällt Urlaub, wenn der Arbeitgeber keine Hinweise erteilt?
Seite 54
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