Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice fällt unter die gesetzliche Unfallversicherung
Problempunkt
In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz im Homeoffice? Hier sind noch viele Fragen ungeklärt, vor allem die Behandlung von „Wegeunfällen“ auf dem Weg zum Schreibtisch. Eine versicherte Tätigkeit i.S. d. § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII liegt hier mangels „Tätigkeit“ nicht vor. Auch ein Wegeunfall (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) konnte nach bisheriger Rechtsprechung nicht angenommen werden, da der „Arbeitsweg“ erst mit Durchschreiten der Wohnungstür beginnt.
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Anika Nadler

· Artikel im Heft ·
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