Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice fällt unter die gesetzliche Unfallversicherung

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII

Der erstmalige Weg aus dem heimischen Schlafzimmer zum Homeoffice in das Arbeitszimmer stellt einen gesetzlich unfallversicherten „Betriebsweg“ dar, wenn der Arbeitnehmer am Schreibtisch sodann unmittelbar die Aufnahme der Arbeit beabsichtigte.

(Leitsätze der Bearbeiterin)

BSG, Urteil vom 8.12.2021 – B2U4/21R

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz im Homeoffice? Hier sind noch viele Fragen ungeklärt, vor allem die Behandlung von „Wegeunfällen“ auf dem Weg zum Schreibtisch. Eine versicherte Tätigkeit i.S. d. § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII liegt hier mangels „Tätigkeit“ nicht vor. Auch ein Wegeunfall (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) konnte nach bisheriger Rechtsprechung nicht angenommen werden, da der „Arbeitsweg“ erst mit Durchschreiten der Wohnungstür beginnt.

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Anika Nadler

Rechtsanwältin, AMETHYST Rechtsanwälte, Berlin

· Artikel im Heft ·

Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice fällt unter die gesetzliche Unfallversicherung
Seite 56
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