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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Wegezeiten – Mitbestimmung des Betriebsrats
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG
Problempunkt
Die antragsstellende Arbeitgeberin erbringt Fahrdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr in Berlin. Sie ist im kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) organisiert.
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