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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Wegezeiten – Mitbestimmung des Betriebsrats

§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG

Problempunkt

Die antragsstellende Arbeitgeberin erbringt Fahrdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr in Berlin. Sie ist im kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) organisiert.

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