Wegfall des Arbeitsplatzes: Keine Unmöglichkeit der Beschäftigung
Problempunkt
Der Arbeitnehmer war bei der klagenden Arbeitgeberin, die einem weltweit auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätigen Konzern angehört, seit 1994 beschäftigt. Im Zuge einer europaweiten Umstrukturierung des Konzerns kam es auch zu Veränderungen in der Organisationsstruktur der Klägerin. Infolge dessen entband die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer am 25.6.2009 von seinen Aufgaben. Hieraufhin erhob dieser Klage auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen vor dem ArbG Düsseldorf, welches ein antragsgemäßes Urteil erließ.
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Dr. Ralf Laws

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