Wegfall des Arbeitsplatzes: Keine Unmöglichkeit der Beschäftigung

§ 767 ZPO; §§ 242, 275 Abs. 1, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1, 611 Abs. 1 BGB

Der Arbeitgeber kann die Erfüllung eines titulierten Beschäftigungsanspruchs nicht mit der Begründung ablehnen, diese sei wegen Wegfall des Arbeitsplatzes unmöglich, wenn eine Beschäftigung auch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfolgen kann.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 21.3.2018 – 10 AZR 560/16

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Arbeitnehmer war bei der klagenden Arbeitgeberin, die einem weltweit auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätigen Konzern angehört, seit 1994 beschäftigt. Im Zuge einer europaweiten Umstrukturierung des Konzerns kam es auch zu Veränderungen in der Organisationsstruktur der Klägerin. Infolge dessen entband die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer am 25.6.2009 von seinen Aufgaben. Hieraufhin erhob dieser Klage auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen vor dem ArbG Düsseldorf, welches ein antragsgemäßes Urteil erließ.

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Dr. Ralf Laws

Dr. Ralf Laws
LL.M. M.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht, Fachberater für Unternehmensnachfolge, Brilon

· Artikel im Heft ·

Wegfall des Arbeitsplatzes: Keine Unmöglichkeit der Beschäftigung
Seite 730 bis 731
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