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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung
§ 307 BGB
● Problempunkt
Die Beklagte hatte dem Kläger, einem Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst, einen auch privat nutzbaren Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung konnte widerrufen werden, wenn der Kläger von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werde.
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