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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Zugang der Kündigung – Beweis des ersten Anscheins

§ 130 BGB

Problempunkt

Der Arbeitsvertrag der Klägerin sah eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr zum Quartalsende vor. Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2021 gekündigt. Das Kündigungsschreiben wurde am 30.9.2021 von einem Bediensteten der Deutschen Post AG in den Hausbriefkasten der Klägerin eingeworfen.

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