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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Zugang der Kündigung – Postleerungszeitpunkt
§ 130 Abs. 1 BGB
Problempunkt
Die Parteien streiten um die außerordentliche fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters eines baden-württembergischen Betriebs, der seinen Wohnsitz im grenznahen französischen Département Bas-Rhin hatte. Das Kündigungsschreiben überbrachte ein Bote der Firma, der den Umschlag am Freitag, 27.1.2017, um 13:25 Uhr einwarf.
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