Problempunkt
Die Parteien streiten um die außerordentliche fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters eines baden-württembergischen Betriebs, der seinen Wohnsitz im grenznahen französischen Département Bas-Rhin hatte. Das Kündigungsschreiben überbrachte ein Bote der Firma, der den Umschlag am Freitag, 27.1.2017, um 13:25 Uhr einwarf. Die Postzustellung in B ist bis gegen 11:00 Uhr vormittags beendet. Die Kündigungsschutzklage ging erst am Montag, 20.2.2017, beim Arbeitsgericht ein.
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Volker Stück

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Problempunkt
Der Insolvenzverwalter hatte das Arbeitsverhältnis mit der Mitarbeiterin mit Schreiben vom 24.7.2007 zu Ende Oktober 2007 gekündigt. Die
Problempunkt
In dem vom BAG nunmehr entschiedenen Verfahren stritten die Parteien über die Anwendbarkeit einer vertraglichen Kündigungsfrist. Seit
1 Warum Incentives mehrheitlich scheitern
Über die letzten Jahrzehnte haben Unternehmen Milliarden für Incentive-Programme in der Hoffnung ausgegeben
Problempunkt
Die von Arbeitgeber und Arbeitnehmern - u. a. dem Kläger - finanzierte beklagte Pensionskasse zahlte auf Basis der Beschlüsse ihrer
Es besteht eine große Rechtsunsicherheit, wann eine Kündigung, die per Post oder Boten untertags in den Hausbriefkasten des Mitarbeiters eingelegt
Problempunkt
Die Klägerin verlangt Erhöhung ihrer arbeitsvertraglichen Regelarbeitszeit. Sie ist bei der Beklagten seit 1989 als