Zulässige Länge der Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag

§ 15 Abs. 3, 4 TzBfG; § 622 Abs. 1, 3 BGB

Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist i. d. R. unverhältnismäßig.

(Leitsatz des Gerichts)

BAG, Urteil vom 5.12.2024 – 2 AZR 275/23

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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● Problempunkt

Der Beklagte betreibt ein Autohaus. Der Kläger war dort ab dem 1.9.2022 als Serviceberater/Kfz-Meister beschäftigt. Die Einstellung erfolgte zunächst zur Probe bis zum 28.2.2023. Gleichzeitig war der Arbeitsvertrag bis zum 28.2.2023 befristet. Während der Probezeit konnte das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 28.10.2022 zum 11.11.2022. Hiergegen wandte sich der Kläger gerichtlich. Er meint, die Kündigung sei unwirksam, da im bis zum 28.2.2023 befristeten Arbeitsvertrag keine Kündigungsmöglichkeit wirksam vereinbart wurde.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Zulässige Länge der Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag
Seite 53
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