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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Zulässige Länge der Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag
§ 15 Abs. 3, 4 TzBfG; § 622 Abs. 1, 3 BGB
Problempunkt
Der Beklagte betreibt ein Autohaus. Der Kläger war dort ab dem 1.9.2022 als Serviceberater/Kfz-Meister beschäftigt. Die Einstellung erfolgte zunächst zur Probe bis zum 28.2.2023. Gleichzeitig war der Arbeitsvertrag bis zum 28.2.2023 befristet. Während der Probezeit konnte das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
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