Zuordnungsversetzung vor einem Betriebsteilübergang
Problempunkt
Betriebsteilübergänge sind für Unternehmen oftmals mit Rechtsunsicherheiten verbunden, wenn es um die Frage geht, welche Arbeitnehmer dem übergehenden Betriebsteil zuzuordnen sind – und damit gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den jeweiligen Erwerber übergehen – und welche Arbeitnehmer beim bisherigen Arbeitgeber verbleiben.
Die Prüfung der Zuordnung von Arbeitnehmern erfolgt nach der Rechtsprechung des BAG in drei Schritten (vgl. Urt. v. 21.2.2013 – 8 AZR 877/11):
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Dr. Alexander Bissels
Benjamin Münnich
· Artikel im Heft ·
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