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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Zuordnungsversetzung vor einem Betriebsteilübergang

§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB;§ 613a Abs. 4 Satz 1 BGB (analog)

Problempunkt

Betriebsteilübergänge sind für Unternehmen oftmals mit Rechtsunsicherheiten verbunden, wenn es um die Frage geht, welche Arbeitnehmer dem übergehenden Betriebsteil zuzuordnen sind – und damit gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den jeweiligen Erwerber übergehen – und welche Arbeitnehmer beim bisherigen Arbeitgeber verbleiben.

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