Zur Auslegung tarifvertraglicher Werktagsregelungen

§§ 6 Abs. 3 Satz 3, 6.1 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b TVöD-K

Samstage sind Werktage i. S. d. TVöD-K. Dies ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang des Tarifvertrags.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 20.9.2017 – 6 AZR 143/16

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Problempunkt

Die Parteien stritten über eine tarifliche Reduzierung der Sollarbeitszeit. Kern des Problems war, ob nach dem TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) Samstage als Werktage gelten.

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Dr. Frank Zaumseil

RA und FA für Arbeitsrecht, Kliemt.Arbeitsrecht

· Artikel im Heft ·

Zur Auslegung tarifvertraglicher Werktagsregelungen
Seite 375
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