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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Zuweisung eines Arbeitsorts im Ausland kraft Weisungsrecht
§ 106 Satz 1 GewO; § 315 BGB
Problempunkt
Der 1968 geborene, verheiratete und einem Kind gegenüber unterhaltspflichtige Kläger ist seit Januar 2018 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin – beides international tätige Luftverkehrsunternehmen mit Sitz im europäischen Ausland – als Pilot beschäftigt. Hauptsächlicher Stationierungsort des Klägers war der Flughafen Nürnberg.
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