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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Zuweisung eines Arbeitsorts im Ausland kraft Weisungsrecht

§ 106 Satz 1 GewO; § 315 BGB

Problempunkt

Der 1968 geborene, verheiratete und einem Kind gegenüber unterhaltspflichtige Kläger ist seit Januar 2018 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin – beides international tätige Luftverkehrsunternehmen mit Sitz im europäischen Ausland – als Pilot beschäftigt. Hauptsächlicher Stationierungsort des Klägers war der Flughafen Nürnberg.

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