●Problempunkt
Anfang 2023 entschied sich der Arbeitgeber zur Schaffung einer neuen Stelle im Vertriebsinnendienst. Hierauf sollte sodann ein bisher noch im Vertriebsaußendienst tätiger Mitarbeiter (Herr S.) versetzt werden, dessen Tätigkeitsbereich im Außendienst neben der Auftragsakquise auch die Kundenbetreuung, Angebotserstellung und eine sich ggf. hieran anschließende Auftragsabwicklung umfasste. Beim Erreichen jährlicher Umsatzziele normierte eine zwischen Herrn S. und dem Arbeitgeber vereinbarte Provisionsabrede zudem einen variablen Vergütungsanspruch in bis zu fünfstelliger Höhe.
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David Johnson

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