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Ablösung von betrieblicher Übung durch Betriebsvereinbarung

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Ablösung von betrieblicher Übung durch Betriebsvereinbarung

Problempunkt

Nach Maßgabe einer Musterbetriebsordnung, die nicht als Betriebsvereinbarung abgeschlossen war, zahlte der Arbeitgeber zwischen 1994 und 2003 Treuegelder an die Mitarbeiter. Im Juni 2003 kündigte er gegenüber dem Betriebsrat schriftlich die Musterbetriebsordnung zum Jahresende. Dennoch zahlte er die Treuegelder weiter bis 2008.

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