Ablösung von Pensions-Gesamtzusagen durch Betriebsvereinbarung
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Ablösung von Pensions-Gesamtzusagen durch Betriebsvereinbarung
Problempunkt
Die wirksame Änderung einer individualrechtlichen Versorgungszusage durch eine Betriebsvereinbarung bedarf generell zweier Voraussetzungen:
1. Formale Ablösbarkeit der Versorgungszusage und
2. Verhältnismäßigkeit der Ablösung nach der Drei-Stufen-Theorie des BAG.
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