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Änderung des Verteilungswunschs

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Änderung des Verteilungswunschs

Problempunkt

Die Arbeitnehmerin beantragte vor Ablauf der Elternzeit beim Arbeitgeber, ihre wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 33 Stunden zu reduzieren. Dabei gab sie einen bestimmten Verteilungswunsch an. Der Arbeitgeber, eine Rechtsanwaltskanzlei, lehnte den Antrag aus betrieblichen Gründen ab.

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