Änderung des Verteilungswunschs
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Änderung des Verteilungswunschs
Problempunkt
Die Arbeitnehmerin beantragte vor Ablauf der Elternzeit beim Arbeitgeber, ihre wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 33 Stunden zu reduzieren. Dabei gab sie einen bestimmten Verteilungswunsch an. Der Arbeitgeber, eine Rechtsanwaltskanzlei, lehnte den Antrag aus betrieblichen Gründen ab.
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