Änderung des Vertriebssystems und erfolgsabhängige Vergütung
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1970 bei dem beklagten Versicherungsunternehmen beschäftigt. Seine Tätigkeit besteht im Wesentlichen darin, im Rahmen von Beratungsterminen bei Kunden und Kooperationspartnern die Produkte der Beklagten zu vertreiben. Die Beratungstermine erhält er von der Beklagten und deren Kooperationspartnern zugewiesen. Ein expliziter Bezirks- oder Kundenschutz zu Gunsten des Klägers existiert nicht.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Einleitung
Nachwuchs- und Führungskräften sollen – im Sinne eines lebenslangen Lernens – sektorenübergreifend neue Tätigkeits- und
Was bedeutet Co-Leadership?
Das Modell Co-Leadership wird mittlerweile schon in einigen Unternehmen aktiv und vielversprechend gelebt
Von der Linien- zur agilen Organisation
Insbesondere angesichts der durch Markt und Wettbewerb gegebenen Veränderungsnotwendigkeit einerseits und
Ausgangssituation
Das sich wandelnde Kräfteverhältnis auf dem Arbeitsmarkt bringt Arbeitssuchende und Beschäftigte in eine komfortable Position
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Beklagte ist eine weltweit
Einführung
Sind die Mitarbeiter „gute Bürger“ des Unternehmens? Das wären sie, wenn sie mehr tun, als von ihnen verlangt wird. Sie würden dann ein