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AGB-Kontrolle bei Widerruf übertariflicher Leistungen

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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AGB-Kontrolle bei Widerruf übertariflicher Leistungen

Problempunkt

In § 2 des Arbeitsvertrags mit dem Mitarbeiter vom 26.10.1999 ist u.a. vereinbart: "Entsprechend seiner Tätigkeit wird der Arbeitnehmer in die Lohngruppe 08/Rheinland-Pfalz eingestuft. Als Arbeitsentgelt erhält er einen festen Monatslohn von 3.539,20 DM einschließlich außertariflicher Zulage von 379,20 DM. ...

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