Allgemeines Persönlichkeitsrecht – Löschung Belegschaftsfoto
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Allgemeines Persönlichkeitsrecht – Löschung Belegschaftsfoto
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, die mit 50 Beschäftigten im Bereich Kälte-/Klimatechnik tätig ist, als gewerblicher Arbeitnehmer vom 1.6.2010 bis zum 15.3.2011 beschäftigt.
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