Direkt zum Inhalt

Altersabhängige Urlaubsstaffelung ist diskriminierend

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Altersabhängige Urlaubsstaffelung ist diskriminierend

Problempunkt

Tarifvertragliche Regelungen des öffentlichen Dienstes, die nach dem Alter unterscheiden, sind regelmäßig Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Im vorliegenden Fall ging es um § 26 TVöD. Nach dieser Vorschrift erhalten Arbeitnehmer, die jünger sind als 30 Jahre, nur 26 Urlaubstage pro Jahr.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium