Altersabhängige Urlaubsstaffelung ist diskriminierend
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Altersabhängige Urlaubsstaffelung ist diskriminierend
Problempunkt
Tarifvertragliche Regelungen des öffentlichen Dienstes, die nach dem Alter unterscheiden, sind regelmäßig Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Im vorliegenden Fall ging es um § 26 TVöD. Nach dieser Vorschrift erhalten Arbeitnehmer, die jünger sind als 30 Jahre, nur 26 Urlaubstage pro Jahr.
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