Altersversorgung: Ausschluss von Hinterbliebenenversorgung
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Altersversorgung: Ausschluss von Hinterbliebenenversorgung
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte der Klägerin eine Hinterbliebenenversorgung schuldet.
Die im Jahr 1958 geborene Klägerin ist Witwe des im Jahr 1933 geborenen und 2010 verstorbenen A. Die Ehe war im Jahr 1987 geschlossen worden. A war bei der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin bis 1979 tätig.
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