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Annahmeverzug bei Freistellung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Annahmeverzug bei Freistellung

Problempunkt

Der klagende Arbeitnehmer ist in einer Spielbank (Beklagte) beschäftigt. Der Vergütungstopf - der sog. Tronc - wird für das Personal der Spielbank verwaltet und verwendet. Die Aufteilung des Tronc ist tarifvertraglich geregelt. "Personalkosten", wie die Grundvergütung und Zuschläge, sollen aus dem Tronc A, "sonstige Kosten", z.?B.

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