Anpassung von Betriebsrenten durch den Betriebserwerber
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Anpassung von Betriebsrenten durch den Betriebserwerber
Problempunkt
Im Rahmen eines Betriebsübergangs übernimmt der Erwerber auch die Verpflichtung, den übergegangenen Arbeitnehmern ihre - vom Veräußerer zugesagte - Betriebsrente zu leisten. Gehören Veräußerer und Erwerber demselben Konzern an und verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage des Erwerbers so, dass er keine Anpassungen der laufenden Rentenleistungen nach § 16 Abs.
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