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Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden

Problempunkt

Die Arbeitgeberin betreibt ein Klinikum. Zudem ist sie Trägerin einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe (Medizinische Schule). Dort werden zahlreiche Berufe gelehrt. Zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin bestand grundsätzlich Einigkeit darin, dass Arbeitnehmer i. S. d. § 5 Abs.

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