Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden
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Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Klinikum. Zudem ist sie Trägerin einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe (Medizinische Schule). Dort werden zahlreiche Berufe gelehrt. Zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin bestand grundsätzlich Einigkeit darin, dass Arbeitnehmer i. S. d. § 5 Abs.
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