Arbeitsunfähigkeit trotz Aufgabe der Beschäftigung
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Arbeitsunfähigkeit trotz Aufgabe der Beschäftigung
Problempunkt
Die Klägerin war bei einer gemeinnützigen Einrichtung als Altenpflegerin beschäftigt, jedoch seit dem 27. April 1993 gemäß fachärztlicher Bescheinigung arbeitsunfähig krank. Sie erhielt vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung und sodann (ab dem 8. Juni 1993) von der gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
