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Arbeitsunfähigkeit trotz Aufgabe der Beschäftigung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Arbeitsunfähigkeit trotz Aufgabe der Beschäftigung

Problempunkt

Die Klägerin war bei einer gemeinnützigen Einrichtung als Altenpflegerin beschäftigt, jedoch seit dem 27. April 1993 gemäß fachärztlicher Bescheinigung arbeitsunfähig krank. Sie erhielt vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung und sodann (ab dem 8. Juni 1993) von der gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld.

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