Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
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Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Problempunkt
Ein angestellter Arzt war vom 8.9.2003 bis zum 16.1.2004 wegen Hirnhautentzündung krankgeschrieben. Am 27.12.2003 bis zum 3.1.2004 - also während der Arbeitsunfähigkeit - befand er sich in den Schweizer Alpen zum Skiurlaub. Hiervon hatte er die Krankenkasse unterrichtet und ihr eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung seines behandelnden Arztes vorgelegt.
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