Arbeitszeitänderung als Einstellung
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Arbeitszeitänderung als Einstellung
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Möbelhaus mit mehr als 300 Beschäftigten. In 2002 und 2003 hatte sie des öfteren freie Stellen betriebsintern ausgeschrieben. Mehrfach bewarben sich Teilzeitkräfte, die in der betreffenden Abteilung bereits tätig waren.
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