Arbeitszeiterhöhung Teilzeitbeschäftigter
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Briefzentrum. Einmal jährlich stellt sie den Personalbedarf fest. Eine Anfang 2005 durchgeführte Neubemessung ergab für den Zustellbezirk 5 einen zusätzlichen Personalbedarf von fünf Wochenstunden. Der in der Briefeingangsverteilung mit 12,5 Stunden in Teilzeit beschäftigte G erklärte sich bereit, davon vier Stunden zu übernehmen. Grundlage hierfür war eine mit der Arbeitgeberin für die Dauer von einem Jahr vereinbarte Verlängerung seiner Arbeitszeit gegen entsprechende Mehrvergütung. Sie erfolgte ohne Zustimmung des Betriebsrats.
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Redaktion (allg.)

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Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Briefzentrum. Einmal jährlich stellt sie den Personalbedarf fest. Eine Anfang 2005 durchgeführte
Problempunkt
Der Kläger ist als einer von 14 Druckern bei der Beklagten beschäftigt. Diese gehört mit der M-GmbH (17 Drucker) zu einem Konzern. Beide