Direkt zum Inhalt

Arbeitszeitneuverteilung entgegen BV

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Arbeitszeitneuverteilung entgegen BV

Problempunkt

Der klagende Flugkapitän beantragte bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen die Verringerung seiner Arbeitszeit um jährlich 30 Tage. Diese Verringerung sollte in Form einer Blockzeit vom 17.12. eines Jahrs bis zum 15.1. des Folgejahrs erfolgen. Die Beklagte hatte mit der Gesamtvertretung (gebildet auf Grundlage von § 117 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) i. V. m.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium