Auch eine E-Mail kann ein Teilzeitverlangen enthalten
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Auch eine E-Mail kann ein Teilzeitverlangen enthalten
Problempunkt
Die Parteien stritten um den Umfang der Arbeitszeit und die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Die Klägerin war seit 2005 als Assistenzkraft bei der Beklagten angestellt. Nach der Geburt ihrer Tochter befand sie sich in Elternzeit. Im September 2011 adressierte die Klägerin eine E-Mail an die Chefsekretärin der Beklagten. Der Text der Nachricht lautete: „...
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