Auslegung einer Ausgleichsquittung

1. Ob ein rechtsgeschäftliches negatives Schuldanerkenntnis oder nur eine bestätigende Wissenserklärung vorliegt, richtet sich nach dem Verständnis eines redlichen Erklärungsempfängers. Dieser ist nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat. Zu beachten ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung.

2. Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis bestätigt nur das, was nach Auffassung der Parteien ohnehin rechtens ist.

3. An die Feststellung eines Verzichtswillens gemäß § 397 BGB sind hohe Anforderungen zu stellen. Selbst bei einer anscheinend eindeutigen Erklärung des Gläubigers darf kein Verzicht angenommen werden, ohne dass bei der Feststellung zum erklärten Vertragswissen sämtliche Begleitumstände berücksichtigt wurden.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 7. November 2007 – 5 AZR 880/06

1106
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com

Problempunkt

Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 18.12.2004 gekündigt. Der spätere Prozessbevollmächtigte des Mitarbeiters machte mit Schreiben vom 30.12.2004 restliche Vergütungsansprüche für Oktober und November 2004 i. H. v. 493,21 Euro brutto geltend. Mit Schreiben vom 11.2.2005 meldete er diese und weitere Ansprüche für Dezember 2004 an. Am 14.2.2005 erschien der Mitarbeiter vereinbarungsgemäß gegen 9 Uhr in den Geschäftsräumen der Firma, um die Arbeitspapiere, die Abrechnung für Dezember 2004 und restlichen Lohn abzuholen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Auslegung einer Ausgleichsquittung
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Selbst bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von fünfeinhalb Jahren kann eine krankheitsbedingte Kündigung daran scheitern, dass

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

● Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, auf krankheitsbedingte Gründe gestützten Kündigung. Eine

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Die Klägerin war seit 1988 in

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Eine kaufmännische Angestellte wurde vom ehemaligen Arbeitgeber, einem Handwerksbetrieb für Heizung und Sanitär, auf

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung innerhalb der Probezeit. Die Klägerin war seit

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Gegenstand des Rechtsstreits ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger ist seit mehreren Jahren bei der