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Ausschluss der Sozialplanabfindung für rentennahe Arbeitnehmer

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Ausschluss der Sozialplanabfindung für rentennahe Arbeitnehmer

Problempunkt

Der im April 1947 geborene Kläger war bis zum 30.4.2011 bei der Beklagten beschäftigt. Da er eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Standort ausgeschlagen hatte, wurde ihm betriebsbedingt gekündigt.

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