Problempunkt
Der Arbeitnehmer klagte gegen die Arbeitgeberin auf Zahlung einer in einem Zuwendungstarifvertrag (Zuwendungs-TV) geregelten Zuwendung für das Jahr 2004. Zwar fiel der Kläger nicht in den Geltungsbereich des Zuwendungs-TV. Sein Arbeitsvertrag nahm aber Bezug auf einen Tarifvertrag, der wiederum auf den Zuwendungs-TV verwies (Verweisungs-TV). Der Kläger war seit 1.12.2004 Mitglied der Gewerkschaft, die den Verweisungs-TV geschlossen hatte. Die Beklagte war jedenfalls bis Anfang 2003 Mitglied im tarifschließenden Arbeitgeberverband. Der Zuwendungs-TV wurde am 31.1.2003 geändert.
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Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Einführung
Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die
Problempunkt
Der Kläger wehrt sich gegen eine ihm erteilte Abmahnung. Er ist als Redakteur für eine Zeitschrift bei der Beklagten
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die
Problempunkt
Der Kläger war bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Nach § 2 seines Arbeitsvertrags fand der Tarifvertrag der
Problempunkt
§ 1a Abs. 1a BetrAVG sieht einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung vor. Dieser ist bei neu
Problempunkt
§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG sieht vor, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten in einem Tarifvertrag von