Ausschluss von Doppelansprüchen auf Urlaub
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Ausschluss von Doppelansprüchen auf Urlaub
Problempunkt
Der Kläger hatte zum 12.4.2010 eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber aufgenommen, nachdem er zuvor in demselben Kalenderjahr bereits bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt gewesen war.
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