Direkt zum Inhalt

Ausschluss von Doppelansprüchen auf Urlaub

Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Ausschluss von Doppelansprüchen auf Urlaub

Problempunkt

Der Kläger hatte zum 12.4.2010 eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber aufgenommen, nachdem er zuvor in demselben Kalenderjahr bereits bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt gewesen war.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.