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Bedingungsänderungen bei Befristungsverlängerung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Bedingungsänderungen bei Befristungsverlängerung

Problempunkt

In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung zum 7.4.2005 endete. Die beklagte Arbeitgeberin hatte den klagenden Arbeitnehmer am 7.4.2003 zunächst für ein Jahr befristet eingestellt.

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