Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit der Befristung ihres zweck- und zeitbefristeten Arbeitsvertrags. Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 1.9.2000 als Lkw-Mechaniker aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beschäftigt. Der letzte datiert vom 20.5.2005 und war befristet "bis zur Auflösung des Regionalen Instandsetzungszentrums (RIZ) in S, längstens bis zum 30.6.2006". Die Beklagte ließ die Instandsetzungsarbeiten ursprünglich durch militärische Dienststellen mit zivilen Arbeitnehmern erledigen.
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Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Der Kläger begehrt die Anerkennung seiner Berufserfahrung als „einschlägig“ i.S. d. § 16 TVöD und damit die Zuordnung zur Stufe 3. Er war
Herausforderungen und rechtlicher Rahmen
Unternehmen, die Sabbaticals einführen wollen, sehen sich folgenden Herausforderungen
Problempunkt
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Problempunkt
Der Kläger absolvierte bis zum Jahr 1988 ein Hochschulstudium in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung. In der
Betriebsbegriff nach dem BetrVG
Die Instanzenrechtsprechung sowie weite Teile der Literatur verstehen unter dem Betrieb i. S. d. BetrVG „die
Sinn, Macht, Ideen
Ich war einmal, vor gar nicht allzu langer Zeit, in einem großen Unternehmen zu Gast. Es ging darum, einen Vortrag