Problempunkt
Die Mitarbeiterin war bei der Arbeitgeberin als Erzieherin in Teilzeit beschäftigt. Seit Arbeitsbeginn 2008 hatten die Parteien zehn befristete Arbeitsverträge vereinbart, teils mit und teils ohne Sachgrund. Der letzte Änderungsvertrag von Ende Dezember 2010 beinhaltete eine Befristung ab Januar 2011 "für die Zeit der Vertretung der erkrankten interkulturellen Zusatzkraft, Frau I, längstens bis 30.6.2011".
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Anlass für die schriftliche BEM-Befragung
Es ereignet sich nicht selten, dass der längere Zeit arbeitsunfähige Mitarbeiter sich nicht in der Lage
Problempunkt
Der Kläger begehrt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Er hat bei der Beklagten in der Gepäckabfertigung gearbeitet und
Herr Rebenhof, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für das heutige Interview genommen haben. Könnten Sie bitte zunächst einen kurzen Überblick
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG ist die
Problempunkt
Die Arbeitgeberin hatte einem bei ihr seit dem Jahr 2000 als Hausmeister beschäftigten Arbeitnehmer außerordentlich
Problempunkt
Der Kläger absolvierte bis zum Jahr 1988 ein Hochschulstudium in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung. In der