Befristungskontrolle – Arzt in der Weiterbildung
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Befristungskontrolle – Arzt in der Weiterbildung
§ 1 ÄArbVtrG; § 14 TzBfG
Problempunkt
Die Klägerin arbeitet als Fachärztin für Innere Medizin bei der Beklagten. Sie wurde bei der Beklagten nach dem ÄArbVtrG für die Zeit vom 1.7.2012 bis 30.6.2014 befristet angestellt. Die Beklagte habe das Arbeitsverhältnis befristet ausgestaltet, da die Klägerin die Anerkennung für den Schwerpunkt „Gastroenterologie“ erwerben sollte.
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