Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung, also des Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), für Leistungen des insolventen früheren Arbeitgebers des Klägers einzustehen hat.
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Problempunkt
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