Begünstigung bei vorzeitigem Bezug der Altersrente
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Begünstigung bei vorzeitigem Bezug der Altersrente
Problempunkt
Für Pflichtversicherte, die vor dem 1.1.1942 geboren sind und deren Versicherungskonto 45 Pflichtbeitragsjahre aufweist, gelten weiterhin die niedrigeren Altersgrenzen für den Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit nach § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
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