Behandlung von Altersteilzeitbeschäftigten in der bAV

Bezweckt eine Versorgungsordnung, den Lebensstandard des Versorgungsempfängers vor seinem Ausscheiden zu gewährleisten, findet eine Sonderregelung, wonach sich bei Teilzeitbeschäftigten der rentenfähige Arbeitsverdienst entsprechend des Teilzeitgrades der letzten zehn Jahre bestimmt, auf Altersteilzeitverhältnisse keine Anwendung.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 17. April 2012 – 3 AZR 280/10

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Das BAG hatte sich mit der Frage zu befassen, wie das rentenfähige Arbeitseinkommen in einem Altersteilzeitverhältnis zu bestimmen ist. Strittig war dabei die Anwendbarkeit einer Sonderregelung für Teilzeitbeschäftigte, nach der das rentenfähige Arbeitseinkommen unter Berücksichtigung des Teilzeitgrades der letzten zehn Jahre ermittelt wird.

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