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Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

Problempunkt

Die Parteien streiten um Ansprüche auf Mutterschutzlohn. Die Klägerin ist seit 1995 als kaufmännische Beschäftigte bei der Beklagten angestellt. Am 25. März 1998 erfuhr sie von ihrer Schwangerschaft und meldete sich am 27. März 1998 arbeitsunfähig krank. Bis zum 10. Mai 1998 leistete die Beklagte Entgeltfortzahlung.

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