Besonderer Los-Kauf mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen
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Besonderer Los-Kauf mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Problempunkt
Die Klägerin war als Bürokauffrau bei der Arbeitgeberin u. a. dafür zuständig, eingehende Rechnungen zu kontrollieren und einzuscannen. Sie war aber nicht berechtigt, den Rechnungsbetrag zu überweisen. Den Mitarbeitern war es erlaubt, die Telefonanlage zu privaten Anrufen zu nutzen, ohne diese gesondert bezahlen zu müssen.
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