Bestimmtheit des Verringerungsverlangens
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Bestimmtheit des Verringerungsverlangens
Problempunkt
Gemäß § 8 Abs. 1 und 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass der Arbeitgeber seine zuvor vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert. Dies gilt zumindest in Betrieben, in denen i.d.R. mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sind.
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