Betriebliche Übung bei unterschiedlichen Sonderzahlungen
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Betriebliche Übung bei unterschiedlichen Sonderzahlungen
Problempunkt
Der Kläger war bei der Arbeitgeberin vom 1.5.1992 bis zum 19.11.2010 als Bauleiter beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag existierte nicht. Neben seinem monatlichen Gehalt von 5.300 Euro brutto erhielt der Kläger jährlich zusammen mit dem Novembergehalt ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts ausgezahlt.
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