Betriebsrat kann Arbeitnehmer nicht gegen dessen Willen schützen
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Betriebsrat kann Arbeitnehmer nicht gegen dessen Willen schützen
Problempunkt
In einem Unternehmen sollte eine Führungsposition neu besetzt werden. Im Zuge erster Gespräche mit dem Betriebsrat wurde diesem mitgeteilt, dass der Arbeitnehmer S für die Position in Betracht komme. Der Betriebsrat kündigte starken Widerspruch unter Bezug auf – anonym belassene – Konfliktfälle mit S an.
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