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Betriebsratsanhörung zur Kündigung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Betriebsratsanhörung zur Kündigung

Problempunkt

Die Klägerin war bei der Beklagten seit August 1996 als Verkäuferin beschäftigt. Zum 28.Februar 1997, also noch innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses, kündigte die Beklagte. Als Grund gab sie gegenüber dem Betriebsrat folgendes an: ""Nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt Frau A unseren Anforderungen nicht.""

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