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Betriebsratsbeschluss bei fehlender Tagesordnung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Betriebsratsbeschluss bei fehlender Tagesordnung

Problempunkt

Der Arbeitgeber betreibt ein Distributionszentrum für Kosmetikwaren. Dort kam es in einem Jahr zur Entwendung von Kosmetikwaren im Wert von etwa 250.000 Euro. Der Vorgängerbetriebsrat hatte mit der Arbeitgeberin eine Betriebsvereinbarung (BV) über Torkontrollen vom 8.12.2009 nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG abgeschlossen.

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