Betriebsratsbeschluss bei fehlender Tagesordnung
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Betriebsratsbeschluss bei fehlender Tagesordnung
Problempunkt
Der Arbeitgeber betreibt ein Distributionszentrum für Kosmetikwaren. Dort kam es in einem Jahr zur Entwendung von Kosmetikwaren im Wert von etwa 250.000 Euro. Der Vorgängerbetriebsrat hatte mit der Arbeitgeberin eine Betriebsvereinbarung (BV) über Torkontrollen vom 8.12.2009 nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG abgeschlossen.
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