Betriebsratskegeln betriebsnützlich?
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Betriebsratskegeln betriebsnützlich?
Problempunkt
Die Klägerin nahm am 1. Dezember 1995 als Ersatzmitglied des Betriebsrats auf dem Firmengelände an einer Betriebsratssitzung teil. Anschließend besuchte sie eine Feier, die außerhalb des Betriebsgeländes stattfand und zu der alle Betriebsrats- und Ersatzmitglieder vom Betriebsratsvorsitzenden eingeladen worden waren.
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