Betriebsrente – Eingriff in Anpassungsregelung
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Betriebsrente – Eingriff in Anpassungsregelung
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Anpassung der Betriebsrente des Klägers. Dieser war 1990 in den Dienst der Beklagten eingetreten. Seit 2005 bezog er ein Ruhegeld. Die Ruhegeldrichtlinie 1989, die seiner Versorgungszusage zugrunde lag, enthielt eine Regelung zur Anpassung.
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